DAKS-Newsletter April 2017 ist erschienen!

Im vergangenen Monat ist viel passiert: Das Verteidigungsministerium hat angekündigt mit dem Ausschreibungsverfahren für die Nachfolge des G36-Gewehrs beginnen zu wollen. In gleicher Weise hat das bayrische Innenministerium bekannt gegeben, mit der Suche nach einer neuen Polizeipistole begonnen zu haben.

Währenddessen hat SIPRI neue Zahlen über die Weltweiten Rüstungsausgaben veröffentlicht. Sie sind erneut gestiegen. – Aber wie könnte dies, angesichts dieser Nachrichten auch anders sein?

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DAKS-Newsletter April 2017

G36-Nachfolge: Ausschreibungsverfahren beginnt

Die Suche nach einem Nachfolgemodell für das G36-Gewehr beginnt sich zu konkretisieren. Während in den vergangenen Monaten bereits verschiedene Hersteller damit begonnen haben, ihre jeweils verfügbaren Waffenmodelle aktiv zu bewerben, hat nun die Bundeswehr das Ausschreibungsverfahren offiziell eröffnet. Das bedeutet nicht, dass schon klar wäre, wonach konkret gesucht wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lädt die das Bundesverteidigungsministerium lediglich interessierte Firmen ein, sich um eine Teilnahme am anstehenden Ausschreibungsverfahren zu bewerben. Im Rahmen dieser Registrierung wird die Bundeswehr einen Überblick bekommen, mit welchen Firmen sie bei der dann anstehenden Ausarbeitung des Pflichtenheftes zusammenarbeiten kann. Um eine möglichst große Gruppe von Firmen anzusprechen, sind die Vorgaben derzeit noch sehr weit gefasst, wie die Welt berichtet, ist derzeit noch nicht einmal das Kaliber klar definiert. Diese Offenheit ist aber wohl nicht nur der frühen Phase der Ausschreibung geschuldet, sondern auch dem Bemühen, ein Schnellfeuergewehr beschaffen zu wollen, dass einem modularen Konzept folgt. Noch stärker als beim G36-Gewehr soll die Möglichkeit bestehen, die Waffen verschiedenen Einsatzszenarien anzupassen. Angestrebt wird deshalb der Erwerb eines modularisierten Gewehrs, dass bei weitestgehend gleicher Bedienbarkeit unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten eröffnet. – Und dazu gehören dann eben auch unterschiedliche Kaliber bzw. eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Kaliber 5,56 NATO und 7,62 NATO. Dennoch betont das Verteidigungsministerium, dass die Beschaffung einer „marktverfügbaren Waffe“ angestrebt wird. Es soll keine Neuentwicklung stattfinden, sondern ein bereits vorhandenes Waffendesign auf die Bedürfnisse der Bundeswehr adaptiert werden. Die Bewerbungsfrist endet am 22. Mai 2017. Ein Vertragsabschluss ist für das Jahr 2019 geplant, damit die Beschaffung ab 2020 beginnen kann.

Bayern: neue Dienstpistolen für die Polizei

Neben der Bundeswehr und ihrer Ausschreibung für das neue Sturmgewehr sorgt das bayerische Innenministerium für weitere Spannung bei den Kleinwaffenherstellern. Die bayerische Polizei ist eine der zahlenmäßig größten Landespolizeien der Bundesrepublik, gleichzeitig aber noch eine der wenigen, die noch nicht mit modernen Pistolen bewaffnet ist. Die derzeit verwendete Waffe, eine von Heckler & Koch hergestellte Selbstladepistole mit der Typenbezeichnung P7, wurde ab 1979 in Bayern eingeführt. Nach 29 Jahren, im Jahr 2008, hat HK die Produktion eingestellt. Heute, noch einmal acht Jahre später, hat das bayerische Innenministerium mit der aktiven Suche nach einem Nachfolgemodell begonnen. Gesucht wird erneut eine halbautomatische Waffe im Kaliber 9 x 19 mm, so wie es die bundeseinheitliche Technische Richtlinie für Polizeipistolen vorsieht. Eine bayerische Besonderheit ist jedoch das im Vergleich mit anderen Landespolizeien große Auftragsvolumen, von mindestens 40.000 zu beschaffenden Waffen. Dies führt dazu, dass die Neuausrüstung wohl mindestens 30 Millionen Euro kosten wird, eine finanzielle Größenordnung, bei der mittlerweile ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorgesehen ist. Neben deutschen Herstellern wie Heckler & Koch, SIG Sauer oder Walther kommen deshalb prinzipiell auch andere Herstellerfirmen in Frage. Zu nennen wären etwa die österreichische Firma Glock oder auch die in Tschechien beheimatete Firma Česká zbrojovka. Welche Waffe am Ende das Rennen machen wird, wird sich wohl frühestens im kommenden Jahr entscheiden. Die Beschaffung soll im Jahr 2019 beginnen, nachdem bis dahin verschiedene Waffen getestet worden sind.

Weltweite Rüstungsausgaben steigen: SIPRI veröffentlicht neue Zahlen für das Jahr 2016

Nach Angaben von SIPRI stiegen die weltweiten Militärausgaben im Jahr 2016 auf 1,686 Trillionen US-Dollar. Das ist ein Anstieg um 0,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Länder mit den größten Militärausgaben sind: Allen voran die USA, die im Jahr 2016 rund 611 Milliarden US-Dollar in Rüstung investierten und damit gut 36 % der weltweiten Gesamtausgaben auf sich vereinigten. Mit großem Abstand folgt China, das 215 Milliarden US-Dollar ausgab und für etwa 12,75 % der Gesamtausgaben verantwortlich zeichnet. An dritter Stelle folgt Russland mit Ausgaben in Höhe von rund 69,2 Milliarden US-Dollar oder knapp 4 % der Gesamtausgaben. Saudi-Arabien (63,7 Milliarden US-Dollar / 3,8 %) und Indien (55,9 Milliarden US-Dollar / 3,3 %) folgen dann auf den Plätzen 4 und 5.

In reinen Zahlen betrachtet sind die Militärausgaben monströs. Setzt man sie zueinander in Verhältnis, dann ergeben sich jedoch weitere Einblicke, die Verschiebungen im weltweiten Mächteungleichgewicht dokumentieren, die als solche nicht weniger besorgniserregend sind.

So stiegen die Militärausgaben in Mittel- und Westeuropa im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 % bzw. 2,4 %. Siemon Wezeman, Senior Researcher im SIPRI AMEX Programm gibt zu bedenken: „This is despite the fact that Russia’s spending in 2016 was only 27 per cent of the combined total of European NATO members.“

Stellt man weiter in Rechnung, dass diese Mehrausgaben bereits erfolgten, bevor die versprochenen Erhöhungen der Rüstungshaushalte wirksam werden konnten, so ist klar, dass in den kommenden Jahren mit einer weiteren Erhöhung der Militärausgaben zu rechnen ist. Den schwelenden Konflikt mit Russland wird dies nicht entspannen und so werden diese Ausgaben nicht zu einem Mehr an Sicherheit beitragen, sondern den Frieden in Europa und der Welt nachhaltig gefährden.

Keine Waffen für (Rechts-)Extreme

Laut einem Bericht des SWR plant das baden-württembergische Innenministerium einen Erlass an die zuständigen Ordnungsämter des Landes. Darin soll eine Überprüfung der Zuverlässigkeit von legalen Waffenbesitzern angeordnet werden, um sicher zu stellen, dass Extremisten nicht im Besitz von Schusswaffen sind.

Der Hintergrund ist, dass in Deutschland nur solche Personen legal Waffen besitzen dürfen, die von den zuständigen Behörden als zuverlässig eingestuft werden (vgl. Waffengesetz § 4 Abs. 1 Ziff. 2). Dazu gehören nicht solche Menschen, die als Einzelne oder als „Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen, […] die gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ gerichtet sind. (vgl. Waffengesetz § 5 Abs. 2 Ziff. 3 Buchst. a.)

Laut Bericht des SWR sollen die Ordnungsämter deshalb angeregt werden, die entsprechende Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern in Kooperation mit dem Verfassungsschutz zu überprüfen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Extremisten gleich welcher Gesinnung sich nicht über den legalen Waffenmarkt bewaffnen können.

So ehrenwert das Ansinnen scheint, es wirft doch einige Fragen auf. So ist es nicht ganz plausibel, weshalb die geltende Rechtslage durch einen Erlass bekräftigt und in Erinnerung gerufen werden muss. Gleichzeitig erscheint aber auch die Möglichkeit der Ordnungsämter – unterstützt durch die Verfassungsschutzämter –, einen gerichtsfesten Nachweis erbringen zu können, dass ein Waffenbesitzer extremistische Ansichten vertritt, sehr beschränkt. Insofern stellt sich die Frage, inwiefern ein solcher Erlass praktikabel ist und ob er wirklich von anderen Bundesländern nachgeahmt werden muss: Auch Thüringen scheint derzeit eine ähnliche Initiative lancieren zu wollen, wie die Thüringer Allgemeine berichtet.

Munition und Sicherheit: Explosion in ukrainischem Munitionslager

Ende März 2017 ist in Balaklija / Ukraine ein Munitionslager der Armee in Brand geraten. Auf dem etwa 370 Hektar großen Gelände sollen in verschiedenen Depots bis zu 138.000 Tonnen Munition gelagert worden sein. Im Verlauf der Löscharbeiten mussten rund 20.000 Menschen evakuiert werden. Über Opfer und Verletzte ist bis heute nichts bekannt.

Leider ist dieser Vorfall nicht der erste seiner Art. Seit Beginn des Ukraine-Konflikts gab es bereits mehrere vergleichbare Unfälle. Wie der Small Arms Survey dokumentiert hat, ist der jetzige Zwischenfall der fünfte seit 2014:

1. Februar 2016: Krasny Chaban / 6 Tote / 11 Verletzte

29. Oktober 2015: Svatove / 4 Tote / 54 Verletzte

29. Mai 2014: Oleksandrivsk / 0 Tote / 0 Verletzte

29. Juni 2014: Donetsk / 0 Tote / 0 Verletzte

Über die Gründe, die zu den Bränden geführt haben, sind keine Details bekannt. Der Small Arms Survey stuft aber zumindest die Explosionen in Donetsk, Oleksandrivsk und Svatove als Unfälle ein, die in Folge mangelnder Sicherheitsvorkehrungen mutwillig herbeigeführt werden konnten. Diese „Unplanned Explosions at Munitions Sites“ (UEMS) stehen demnach in direktem Zusammenhang mit den Kriegshandlungen und stellen den Versuch dar, den Nachschub von Munition an die Front zu verhindern. Sollte auch die jetzt erfolgte Explosion in Balaklija in diesem Zusammenhang stehen, dann wirft dies ein weiteres Schlaglicht auf die Sicherheitslage in der Ukraine.

H&K-Hauptgesellschafter Heeschen will Whistleblowing gerichtlich unterbinden

von Jürgen Grässlin

Der Heidelberger DFG-VK-Aktivist Hermann Theisen hat im Frühjahr 2015 einen „Öffentlichen Aufruf zum Whistleblowing“ an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Heckler & Koch GmbH (Oberndorf am Neckar)“ entworfen und diesen als Flugblatt im Mai 2015 zweimal auf dem Firmen­gelände in Oberndorf an Mitarbeiter des Waffenherstellers verteilt. Darin wurden diese aufgefordert, „die Öffentlichkeit umfassend und rückhaltlos über die Hintergründe der in Teilen illegalen Export­praxis ihres Arbeitgebers“ zu informieren. Der Finanzinvestor Andreas Heeschen, der rund 60 Millionen Euro seines Vermögens in die marode Waffenschmiede investiert haben soll, fungierte zu diesem Zeitpunkt vorübergehend als Geschäftsführer von Heckler & Koch und war offenbar über die Flugblattaktion derart erbost, dass er noch am selben Tag über eine Freiburger Anwaltskanzlei Strafanzeige gegen Theisen erstattete. Im Mai 2016 erließ daraufhin das Amtsgericht Oberndorf einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 40 Euro gegen Hermann Theisen. Dem Heidelberger Friedensaktivist wird die öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Hausfriedensbruch (§§ 111 und 123 Strafgesetzbuch, § 17 UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb [Verrat von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen]) vorgeworfen.

Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt, womit es nun voraussichtlich im Frühjahr 2017 zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf kommen wird.

Landratsamt Rottweil verbietet Verteilung der Aufrufe zum Whistleblowing

Theisen aber ließ sich nicht einschüchtern. Für den Antikriegstag 2016 meldete er beim Landrats­amt Rottweil eine Kundgebung vor den Toren der Oberndorfer Waffenschmiede an. In seiner Begründung schrieb er: „Mit der Kundgebung soll auf die in Teilen illegale Exportpraxis der Heckler & Koch GmbH (Oberndorf am Neckar) aufmerksam gemacht werden, und die Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter des Rüstungsunternehmens sollen dazu aufgefordert werden, jene illegale Exportpraxis aufzudecken bzw. der Öffentlichkeit bekannt zu machen.“ Zudem wurde angekündigt, während der Kundgebung auch die Aufrufe zum Whistleblowing zu verteilen, was vom Landrats­amt Rottweil verboten wurde, da mit den Flugblättern zu Straftaten aufgefordert würde. Gegen das grundrechtsverletzende Flugblattverteilverbot ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 VwGO) vor dem Verwaltungsgericht Freiburg anhängig.

Amt weigert sich, Briefe an Kommunalpolitiker weiterzuleiten

Erneut wurde Theisen aktiv. Anfang September 2016 versandte der DFG-VK-Aktivist rund hundert Briefe an die Mitglieder des Gemeinderats Oberndorf und des Kreistags Rottweil. Diese waren einzeln adressiert und frankiert und mit dem Vermerk „Persönlich/Vertraulich“ versehen. Neben dem Aufruf zum Whistleblowing enthielten die Briefe auch diverse rüstungsexportkritische Unterlagen von „Ohne Rüstung leben“ und der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffen­handel!“. Während die Stadtverwaltung Oberndorf die Briefe entsprechend weiterleitete, übergab das Landratsamt Rottweil Wochen später sämtliche Briefe an den stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Rottweil, Oberstaatsanwalt Dr. Kalkschmid. Auf die Frage, ob er eine richter­liche Beschlagnahme der Briefe einholen werde, teilte er Theisen mit, dass es sich „noch nicht um eine Beschlagnahme“ handele und er stattdessen in Erwägung ziehe, sämtliche Briefempfänger um Erlaubnis zum Öffnen der Briefe zu befragen. Nachdem diesem Vorgehen widersprochen wurde, landeten die Briefe – wohlgemerkt ungeöffnet – erneut beim Landratsamt Rottweil. Rechtsdezer­nentin Mayr sandte diese – gleichsam ungeöffnet – an Theisen zurück. Die Begründung: „Wir bitten um Verständnis, dass Briefe von Privatpersonen nicht an Mandatsträger weitergeleitet werden.“ Mit achtenswerter Standhaftigkeit geht Hermann Theisen seinen Weg unbeirrt weiter: Gegen das grundrechtsverletzende Vorgehen des Landratsamts Rottweil ist inzwischen eine Feststellungsklage (§ 43 VwGO) vor dem Verwaltungsgericht Freiburg anhängig.

Weitere Infos zum Straf- und zum Verwaltungsgerichtsverfahren können direkt bei dem DFG-VK-Aktivisten erfragt werden:

Hermann.Theisen@t-online.de

Krieg im Comic? Grafisches Erzählen zu Militarismus und Gewalt“

Ein Sammelband mit Texten von Gerhard Mauch, Heike Oldenburg, Eleni Huang und André Maertens

„Comic“ ist der bei uns gängige Begriff für Bildgeschichten. Das Medium leidet leider immer noch unter dem Stigma des Trivialen und Billigen. Beim Großteil des Angebots entspricht aber genau das Gegenteil der Realität. Die heute oft benutzte Bezeichnung „Graphic Novel“ soll genau dies widerspiegeln, der Begriff war der US-amerikanischen Zeichner-Legende Will Eisner schon in den 1970er Jahren eingefallen, weil er in seinen Bildgeschichten aus der Bronx nichts Witziges entdecken konnte.

Comics über politische Inhalte sind allerdings immer noch eine Art Randerscheinung. Zu Unrecht, denn viele der Bücher und Bildgeschichten der letzten Jahre, aber auch der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass die gezeichnete Literatur fähig ist, gehaltvoll und tiefgehend zu erzählen. Dieser Sammelband enthält Rezensionen von Comic-Bänden bzw. Berichte über grafische Literatur, die Krieg, Militär und Gewalt thematisiert. Im Zentrum der Anthologie stehen die Fragen, wie in „Graphic Novels“ grafisches Erzählen funktioniert, wie der zeichnerische und der gesellschaftliche Kontext aussehen und wie die Rezeption verläuft. Dabei werden historische und aktuelle Entwicklungen in der Literatur betrachtet. Vor allem geht es um die Unterschiede in der zeichnerischen Umsetzung und der erzählerischen Herangehensweise an die verschiedenen Themen. So wird etwa untersucht, in welchem Verhältnis grafische Reportagen und dokumentarische Bildgeschichten, die im Stil eines Abenteuers gestaltet sind, stehen oder wie Gewalt in japanischen Comics (Mangas) dargestellt wird.

Die gesammelten Texte bzw. die darin besprochenen Comics spannen einen Bogen von Europa über Amerika nach Asien und behandeln Stoffe aus verschiedenen historischen Phasen und auch aus Fantasiewelten. Die Aufsätze behandeln Krisen und Kriege wie Afghanistan, den Ersten und Zweiten Weltkrieg, Kriege der USA, Israel/Palästina und die Revolution in Nicaragua. Gerhard Mauchs Politcomic „Die Störenfriede“ wird in Auszügen vorgestellt. Kommentierte Literatur- und Linklisten schließen diesen Sammelband ab.

Gerhard Mauch („Gischbl“, Rottweil) ist Zeichner, Comic-Autor und Experte im Bereich grafische Literatur. André Maertens (Kaohsiung, Taiwan) hat in Freiburg über kriegskritische Literatur promoviert. Heike Oldenburg (Bremen) schreibt in verschiedenen Zeitschriften über soziale Themen. Eleni Huang (Taichung, Taiwan) befasst sich in ihrem Studium mit Comicliteratur und zeichnet selbst.

Der Druck dieses Sammelbandes wurde dankenswerterweise durch die DFG-VK-Gruppe Freiburg und den DFG-VK-Landesverband Baden-Württemberg ermöglicht.

Erschienen bei Books on Demand (Norderstedt), 92 Seiten, Format 15,5 x 22 cm, Preis: 6 Euro, ISBN 978-3-743136502

Bestellungen möglich bei: Gerhard Mauch, Daimlerstrasse 3, 78628 Rottweil-Neufra

Internet: www.fechenbach.de/ws/mauch.htm

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