Von der Hausdurchsuchung zur Anklage gegen Heckler & Koch

Nach Sicherstellung der Reise- und Finanzunterlagen zu offensichtlich illegalen G36-Gewehrlieferungen und zur Polizeiausbildung in mexikanischen Unruheprovinzen kann die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erheben

von Jürgen Grässlin

Mit Wissen der Geschäftsleitung der Heckler & Koch GmbH sollen verbotenerweise G36-Gewehre, später auch Ersatzteile in mexikanische Unruheprovinzen exportiert worden sein. Die Strafanzeige wegen des Verdachts illegaler Waffenlieferungen wurde bereits im April 2010 gestellt.

Die Zeugenvernehmungen seitens der Stuttgarter Staatsanwalt weisen den Weg zu einem Rüstungsexportskandal auf allerhöchster Ebene: So sollen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz verletzt, das Bundesausfuhramt und letztlich der Bundessicherheitsrat unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel getäuscht worden sein. Die Bundesregierung reagierte offenbar mit einem bis dato geltenden Genehmigungsstopp für H&K-Waffenexporte nach Mexiko.

Trotz katastrophaler Menschenrechtslage, jahrelanger Verwicklungen von Polizeien in schwerste Menschenrechtsverletzungen und weit verbreiteter Korruption in Reihen der Polizei haben mehrere Experten der Oberndorfer Waffenschmiede sogar die Schießausbildung mexikanischer Polizisten vor Ort höchstpersönlich mit übernommen – wohlgemerkt widerrechtlich. So jedenfalls lauten präzise formulierte Vorwürfe, die aus dem Unternehmen heraus gegen die Unternehmensführung erhoben werden.

Nur gut eine Woche nach Ausstrahlung des TV-Berichts in REPORT MAINZ (ARD) [1] erfolgte am 21. Dezember 2010 eine Hausdurchsuchung bei der Oberndorfer Waffenschmiede mit der Beschlagnahme umfassender Dokumente durch 20 Beamte des Kölner Zollkriminalamts und der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Zudem sollen in Köln Akten von H&K beschlagnahmt worden sein, die von einer vorigen Hausdurchsuchung dort gelagert waren. Mehr als fünfzig deutsche Zeitungen und Internetplattformenberichteten vor den Weihnachtsfeiertagen umfassend. Auch in Spanien und Lateinamerika publizierten zahlreiche Zeitungen Berichte zum Mexiko-Waffendeal.

Noch bestreitet H&K die Vorwürfe, G36-Sturmgewehre verbotenerweise in mexikanische Unruheprovinzen geliefert und dort Polizeien nach 2006 an den Waffen ausgebildet zu haben. Doch die Abwiegelungen des Unternehmens werden der Faktenlage nicht standhalten, die Indizien sind erdrückend. Rechtsanwalt Rothbauer fordert dementsprechend, die Staatsanwaltschaft sollte »Anklage gegen die Verantwortlichen bei H&K erheben«.

Paul an Dichter: Ballern mit Bananen – Orangen fordern Opfer

Die Mexiko-Connection des Gewehrproduzenten Heckler & Koch GmbH in Oberndorf am Neckar reicht in die Siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück. Bereits damals dealte der H&K-Handlungsreisende Armin Bähr – Deckname »Vincente« – mit Polizeien, Militärs und Geheimdiensten.

Bährs Bemühungen sind kein Einzelfall: Mit Unterstützung der Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte kann Heckler & Koch auf eine Jahrzehnte währende Tradition des Waffenhandels mit Scheindemokraten und Diktatoren in Afrika, Asien und Lateinamerika zurückblicken, die weltweit ihresgleichen sucht. Das Ergebnis ist bekannt: Rund 11 Millionen H&K-Waffen sind weltweit im Dauereinsatz, mehr als 1.500.000 Menschen haben bislang ihr Leben durch Kugeln aus dem Lauf einer von H&K entwickelten Waffe ihr verloren, weitaus mehr sind zeitlebens verstümmelt.[2] Schier konkurrenzlos ist Heckler & Koch »Deutschlands tödlichstes Unternehmen«.

Vincente war einer der Erfolgreichen seiner Branche. »Der kannte alle notwendigen Tricks, alle Wege«, berichtet ein Firmenmitarbeiter rückblickend. Bährs Adressaten saßen in Chile, Uruguay, Ecuador, Kolumbien und eben Mexiko. Dort betrieb Armin Bähr seine Geschäfte auch mit Behördenvertretern. Bei seinen Waffendeals bediente sich der H&K-Repräsentant im August 1977 eines kreativen Mexiko-Codes für Horst Zimmermann: Das Heer hieß »Hase, »Paul« bezeichnete den Verteidigungsminister, »Storch« die Polizei, hinter dem »Dichter« versteckte sich der Staatspräsident. H&K-Waffen trugen Namen von Südfrüchten: G3-Gewehre und Scharfschützengewehre vom Typ SG1 wurden als »Bananen« bezeichnet, hinter »Orangen« versteckten sich HK33-Gewehre.[3]

Deals wie diese begründeten eine Jahrzehnte währende Waffenbrüderschaft. Mit der Lizenzvergabe für das G3 wurden bei Fábrica de Armas Schnellfeuergewehre gefertigt. Die Endverbleibserklärung datiert vom 27. Juni 1979. Zudem erhielt Mexiko eine Lizenz für die Maschinenpistole MP5, deren Produktion gleichfalls bei Fábrica de Armas erfolgte.[4] Der Einsatz von H&K-Gewehren, beispielsweise gegen wehrlose Demonstranten und gegen Bauern in Chiapas, ist eine eigene Geschichte.

Jahrzehnte lang funktionierte die Mexiko-Connection, ehe sie für mehrere Jahre auf ein vergleichsweise niedriges Niveau absank. Dem sollte abgeholfen werden.

G36 – Wiederbelebung des Waffenmarktes Mexiko

Vincente ist längst in Rente, andere sind nachgefolgt, beispielsweise Axel Haas, der Sachbearbeiter für den Vertrieb Mexiko. Seit September des Jahres 2002 war Heckler & Koch erneut in Mexiko aktiv und suchte bei den dortigen Streitkräften, Polizei- und Sicherheitskräften neue Kunden zu gewinnen. Mit Erfolg, denn drei Jahre danach kam es zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Oberndorfer Waffenschmiede und der staatlichen mexikanischen Im- und Exportfirma D.C.A.M. Das Kontingent belief sich auf mehrere tausend Waffen.

Im Frühjahr 2006 startete Heckler & Koch in Mexiko-Stadt eine Marketingoffensive. Das Ziel: G36-Sturmgewehre – die zu den präzisesten und damit tödlichsten »Assault Rifles« weltweit zählen – bei verschiedenen Länderpolizeien in Mexiko abzusetzen.

Hierzu wurde in der mexikanischen Hauptstadt eine Präsentationsveranstaltung bei der staatlichen Beschaffungszentrale D.C.A.M. unter der Führung von General Aguilar durchgeführt. Geladen waren Vertreter von Länderpolizeien aus den Bundesstaaten Mexikos, die fast vollzählig anwesend waren. Zudem waren bei dieser Waffenpräsentation die mexikanische HK-Vertretung der Firma LAMAR und auch vier namentlich bekannte Mitarbeiter von Hecker & Koch zugegen.

Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten: Mit Abschluss der Präsentation zeigten sich Vertreter mexikanischer Länderpolizeien beeindruckt und äußerten großes Interesse am Kauf von G36-Gewehren. Sodann konnte Peter Beyerle, bei Heckler & Koch bis heute der zuständige Leiter für Recht, Behördenkontakte, Öffentlichkeitsarbeit und Exportkontrolle, im ersten Halbjahr 2006 mit deutschen Regierungsvertretern sprechen. Beyerle wollte wissen, ob er nach Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz eine Genehmigung für den Export von G36-Gewehren in alle mexikanischen Bundesstaaten erhalten könne. Kurz nach der Voranfrage stellte die Firma Heckler & Koch Oberndorf einen entsprechenden Exportantrag für die G36.

Das Freizeichen ließ nicht lange auf sich warten. Bereits im Sommer 2006 lag die Genehmigung für den Export von G36-Gewehren nach Mexiko vor. Sie war allerdings an eine Bedingung geknüpft: Heckler & Koch durfte wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen keinesfalls G36 nach Chiapas, Chihuahua, Guerrero und Jalisco liefern. Diese vier Bundesstaaten mussten aus dem Genehmigungsantrag gestrichen werden.

Millionengeschäfte mit Mexiko

In der Folge hielt Peter Beyerle Rücksprache mit seinem zuständigen Vertriebsmitarbeiter und der HK-Vertretung Mexiko. Die vier mit einem Waffenexportverbot belegten Bundesstaaten wurden aus dem bisherigen Genehmigungsantrag gestrichen, die Ausfuhrgenehmigung erneut beim Bundesausfuhramt (BAFA) in Eschborn beantragt. Nach der Rücksprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium landete der G36-Exportantrag offenbar auch beim Bundessicherheitsrat.

Dieses höchste regierungsamtliche Gremium entscheidet unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin Angela Merkel und acht weiteren stimmberechtigten Mitgliedern in geheimer Sitzung über besonders brisante Waffentransfers. Zum damaligen Zeitpunkt gehörte Vizekanzler und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) dem Bundessicherheitsrat an. Im Glauben daran, dass die vier besagten Bundesstaaten Mexikos nicht beliefert werden würden, genehmigten Merkel, Steinmeier und die weiteren Minister den G36-Exportantrag aus dem Hause Heckler & Koch. Desgleichen stimmte das Bundesausfuhramt zu.

In Oberndorf konnten die Champagnerkorken knallen. Denn in mehreren Tranchen durften im Jahr 2006 mehr als zweitausend G36-Gewehre aus dem genehmigten Gesamtvolumen von vorerst 5.000, später sogar mehr als 8.000 Sturmgewehren bis 2009 nach Mexiko geliefert werden.

In den offiziellen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung spiegeln sich die G36-Lieferungen wieder. Im Jahr 2005 wurden lediglich 18 Einzelgenehmigungen für Gewehre erteilt, in den Folgejahren stieg diese Zahlen exorbitant an: So erfolgten im 2006 bereits 2025 Einzelgenehmigungen für Gewehre, 2007 sogar 6667. Finanziell ist dieser Deal ein lohnendes Geschäft, wie die regierungsamtlichen Rüstungsexportberichte gleichsam ausweisen: Der Wert der Lieferungen dieser 8710 Gewehre belief sich in den besagten drei Jahren auf beachtliche 7.783.352 Euro.[5]

Die Sache hatte einen Haken: Nach gesicherten Angaben sollen bereits 2006 über die D.C.A.M. G36-Gewehre auch in mexikanische Bundesstaaten gelangt sein, deren Export ausdrücklich von der Genehmigung durch die Bundesregierung bzw. das BAFA ausgenommen waren.

Fauxpas bei der Antragstellung für die Exportgenehmigung von G36-Ersatzteilen

Bereits im Laufe des Jahres 2007 erteilten verschiedene Länderpolizeien mexikanischer Bundesstaaten Folgeaufträge für das G36. Sie benötigten Ersatzteile für das Sturmgewehr, beispielsweise Tragebügel mit optischem Visier und vieles andere mehr. Zudem wurden vermutlich 40-mm-Granatwerfer von Heckler & Koch bestellt. Unter den Bestellern der G36-Ersatzteile befanden sich auch Länderpolizeien der Bundesstaaten, die offenbar unerlaubterweise G36-Gewehre geliefert bekommen hatten.

Dass Gewehre im Gebrauch Verschleißerscheinungen zeigen und schnell Ersatzteile benötigt werden, ist bekannt. Weniger bekannt dürfte sein, wie lukrativ derartige Geschäfte sind. So belief sich der Wert der 2007 erfolgten Einzelgenehmigungen für Bestandteile der genehmigten Gewehrexporte auf beachtliche 1.363.934 Euro – und damit rund das Achtzehnfache des Vorjahres.[6]

Erneut wurde der Leiter der H&K-Exportkontrolle tätig. Mit der Nachfrage aus Mexiko beantragte Peter Beyerle beim Bundesausfuhramt die Genehmigung für den Export der gewünschten G36-Ersatzteile. Dabei passierte den H&K-Antragsstellern ein folgenschwerer Fauxpas: Durch Unachtsamkeit sollen auf der im Antragsformular vorgegebenen Endverbleibserklärung auch die verbotenen Bundesländer in Mexiko als Empfänger und Lieferanschrift für die Ersatzteile angegeben worden sein.

Beim Bundesausfuhramt wurde man hellhörig. Wie konnte es sein, dass Heckler & Koch Ausfuhrgenehmigungen für Ersatzteile selbst in mexikanische Bundesstaaten anforderte, in die doch der Export der G36-Gewehre untersagt worden war? Umgehend hakte das Bundesausfuhramt bei der Oberndorfer Waffenschmiede nach, wie sich diese Nachfragen nach Ersatzteilen aus den vier Unruheprovinzen erklären ließen, die über diese Waffen offiziell gar nicht verfügten. Schriftlich erklärte H&K daraufhin gegenüber dem BAFA: Hierbei habe es sich um ein Versehen gehandelt, das sich EDV-technisch aus der ursprünglichen Erstanfrage für den G36-Export ergeben habe.

Mit Unterzeichnung der Endverbleibsklausel hatte sich der schwäbische Waffenbauer verbürgt, dass weder G36-Gewehre noch deren Ersatzteile in die vier in bürgerkriegsähnlichen Zuständen befindlichen Bundesstaaten gelangten, geschweige denn geliefert würden. Treffen die aus dem Unternehmen heraus zugespielten umfassenden Informationen zu, dann hat Heckler & Koch sowohl die Bundesregierung als auch das Bundesausfuhramt bewusst getäuscht. Schließlich hat H&K den Eindruck erweckt, der Gewehrexport sei genehmigungsgetreu abgelaufen und – so der Vorwurf – rechtlich untersagte Lieferungen in verbotene Bundesstaaten in Mexiko verschleiert.

Vieles spricht dafür, dass diese Aussagen und Angaben seitens Heckler & Koch nicht der Wahrheit entsprechen und die G36-Gewehre und deren Ersatzteile wissentlich, gezielt und geplant auch in die untersagten mexikanischen Bundesstaaten geliefert worden sind.

Korruption und schwerste Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte

Gemäß einem von der mexikanischen Regierung in Auftrag gegebenen Report gilt fast die Hälfte von rund 55.000 untersuchten Polizisten als »unzuverlässig«. Bereits im Dezember 2008 erklärte Präsident Felipe Calderòn, dass die Polizei im Kampf gegen das organisierte Verbrechen ein immenses Hindernis darstelle. Die Gegenmaßnahmen zur Korruptions- und Verbrechensbekämpfung gehen bis hin zur Überwachung von Polizisten durch Satelliten, wie in der Industriestadt Querétaro nordwestlich von Mexiko-Stadt – um nur eines von vielen Beispielen aufzuzeigen.[7]

Warum Waffenexporte an mexikanische Polizeikräfte besonders folgenschwer sind, weiß auch amnesty international (ai). Bereits im Jahr 2006 – als die Bundesregierung den Export von 2025 Gewehren nach Mexiko genehmigte – prangerte die Menschenrechtsorganisation zahlreiche Fälle des Waffengebrauchs von Seiten der Polizei gegen missliebige Oppositionelle an. Beispielsweise gingen Polizeieinheiten des Bundesstaates Oaxaca – immerhin einer der legal mit deutschen Waffen belieferbaren Bundesstaaten – »mit exzessiver Gewalt gegen streikende Lehrer vor«. Weiter führte amnesty international aus, dass Polizeikräfte in Zivilkleidung Unterstützer der oppositionellen Organisation APPO durch Schusswaffengebrauch getötet hätten. Mitgliedern der Justizpolizei von Chihuahua warf ai Folter vor.

Im Jahr 2007 – mit 6667 genehmigten Gewehrexporten Top 1 der H&K-Lieferjahre – wurden laut ai »in Mexiko erneut eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen begangen«. In seinem Jahresbericht stellt amnesty international für 2007 fest: »Mehrfach gingen Polizeikräfte bei der Auflösung von Demonstrationen mit exzessiver Gewalt vor…«, des Weiteren warf ai Polizisten die Anwendung von Folter vor.

Fälle des Einsatzes von Waffengewalt durch Polizeien gegen missliebige Bürgerinnen und Bürger waren und sind in Mexiko an der Tagesordnung. Im Jahr 2008 verantworteten Angehörige von Militär und Polizei laut ai »schwere Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Inhaftierung, Folter und ungesetzliche Tötungen«. Im Oktober 2008 wurden sechs indigene Einwohner in Chiapas von Polizeikräften erschossen.

Bis heute hat sich nichts an den Gewaltexzessen gegenüber Polizisten – beispielsweise durch die Drogenmafia –, aber auch durch Polizeieinheiten geändert: »Auch die Polizeikräfte des Bundes, der Bundesstaaten und der Kommunen begingen weiterhin in mehreren Bundesstaaten schwere Menschenrechtsverletzungen«, schreibt ai im aktuellen Menschenrechtsreport für das Jahr 2009. Zu ihnen zählt erneut die »exzessive Gewaltanwendung«. Todesdrohungen wurden u.a. von Polizisten in Chihuahua bei einem Verhör angewandt. Im Bundesstaat Chiapas – wie Chihuahua eine der vier offiziellen »Unruheprovinzen« – erschoss die Polizei drei Migranten.

Die Liste von Menschenrechtsverletzungen durch mexikanische Polizeikräfte ließe sich beliebig fortführen.[8] Jetzt gilt es zu recherchieren, wann und wo G36-Gewehre von Heckler & Koch als Drohmittel oder gar als Schusswaffe im Einsatz waren.

Strafanzeige und Strafantrag gegen die H&K-Führungsriege

Licht ins Dunkel lässt sich seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart durch Zeugenbefragungen und die Auswertung der vorliegenden Dokumente bringen. Vertreten durch meinen Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer habe ich am 19. April 2010 Strafanzeige gegen die Führungsriege von Heckler & Koch gestellt, u.a. gegen die H&K-Geschäftsführer Peter Beyerle und Martin Lemperle und den Hauptgesellschafter Andreas Heeschen, zugleich Mitglied im H&K-Beirat.

Der Vorwurf lautet auf Verstoß »gegen das Außenwirtschaftsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie aller anderer in Betracht kommender Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften«.[9]

Umschlagplatz Mexiko-City – eine H&K-Vertretung und ihr offenbar korrupter General-Vermittler

Schenkt man den Oberen des Oberndorfer Unternehmens Glauben, dann hat Europas größter Hersteller von Gewehren und Pistolen G36-Sturmgewehre ausschließlich mit Genehmigung des Bundessicherheitsrats bzw. des Bundesausfuhramtes an mexikanische Sicherheitskräfte geliefert. Weder Waffen noch Mitarbeiter seien in die mexikanischen Unruheprovinzen entsandt worden. »Alle Waffen, die an Mexiko geliefert wurden, gingen an eine zentrale Beschaffungsstelle«, so der H&K-Hauptgesellschafter Andreas Heeschen. Die mexikanische Seite habe Endverbleibserklärungen abgegeben, eine »direkte Lieferung in bestimmte mexikanische Bundesstaaten« sei »somit gar nicht möglich«.[10]

Selbstverständlich sind die Waffen nicht direkt von Oberndorf in die Unruheprovinzen geliefert worden. Für die Umsetzung von Waffengeschäften standen der Oberndorfer Konzernzentrale offenbar die H&K-Vertretung LAMAR und die staatliche D.C.A.M. hilfreich – und durchaus nicht eigennützig – Gewehr bei Fuß. Schenkt man dem Informanten Glauben, soll der damals zuständige General Aguilar für jedes G36-Sturmgewehr einen Bestechungsbonus in Höhe von 25 US-Dollar, für jede andere Waffe immerhin noch 20 US-Dollar erhalten haben. Korruption ist in Mexiko weit verbreitet, auch in Militär- und Polizeikreisen.

Peter Beyerle – vom Landgerichtspräsidenten zum Waffenhändler?

Was für ein Desaster für ein Unternehmen, das sich mit der Verpflichtung von Peter Beyerle – immerhin einer der maßgeblichen Beschuldigten der Strafanzeige – ein ganz anderes Image geben wollte. In Juristenkreisen und auch in der Öffentlichkeit ist Beyerle kein Unbekannter. Nach gut siebenjähriger Amtszeit war der vormalige Präsident des Landgerichts Rottweil – dem Landkreis, in dem die Heckler & Koch GmbH ihren Stammsitz hat – zum 30. November 2005 in den Ruhestand getreten.

Anlässlich der Inauguration des Beyerle-Nachfolgers Dr. Bernhard Keihl lobte der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) Beyerle als einsatzbereiten, offenen, engagierten und menschlich immer geradlinigen Richter, dem sein Beruf wie auf den Leib geschneidert gewesen sei. Beyerle habe »mit einer weit überdurchschnittlich ausgeprägten juristischen Begabung, genauer Kenntnis der Rechtsprechung und hervorragendem Judiz … jede Herausforderung seiner langen Dienstzeit glänzend bewältigt«. Zum Ende seiner Amtszeit dankte der Justizminister Beyerle für dessen »herausragende« Leistungen.[11]

Stimmen aus dem Unternehmen lassen keine Zweifel daran aufkommen, dass der vormalige Präsident des Landgerichts Rottweil auch seiner vermeintlichen Seriosität wegen Mitte des Jahres 2007 in die H&K-Geschäftsführung geholt worden ist. Bei Behördenkontakten hätten Beyerle die Türen offen gestanden. So soll der oberste Export»kontrolleur« nicht nur vom Mexiko-Deal gewusst haben, sondern wohl tiefer verstrickt sein. Reisen ins Ausland müssen in der Regel von einem Mitglied der Geschäftsleitung genehmigt werden. Angesichts der Indizienkette des Mexiko-Geschäfts dürfte Peter Beyerle am 11. November seinen 70. Geburtstag kaum mit Tequila begossen haben.

Tydecks Märchenstunde Wie sich die H&K-Sprecherin heillos in Widersprüche verstrickt

Der Dezember 2010 dürfte als einer der heißesten Monate in die Konzerngeschichte der H&K GmbH eingehen. Durch die Strafanzeige und die folgende weitweite Medienberichterstattung – vor allem in Deutschland, Spanien und Lateinamerika [12] – in die Defensive gedrängt, beschloss man im Hause Heckler & Koch die traditionell vergleichsweise stümperhaft betriebene Pressearbeit auszulagern.

Seither erklärt sich Martina Tydecks von der internationalen Public-Relations-Agentur APCO-worldwide für die Beantwortung aller Fragen zu den G36-Exporten nach Mexiko zuständig. Einer der erklärten APCO-Arbeitsschwerpunkte ist das »Crisis Management«.[13]

Tydecks startete ihre Blitzkarriere bei H&K mit gewagten Verlautbarungen. So zitierte die Neue Rottweiler Zeitung (NRWZ) dieDeutschland-Chefin von APCO: »Bis 2006 gab es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf Lieferungen nach Mexiko, diese erfolgten in Bezug auf die Unruheprovinzen erst im Frühjahr 2007.« Zwar habe Heckler & Koch noch im Juni 2006 eine »Schulung der Polizeikräfte im Bundesstaat Guerrero durchgeführt«. Jedoch seien die Waffen – wohlgemerkt in einer der vier Unruheprovinzen – »von Mexiko gestellt« worden. Laut Tydecks hätten zu diesem Zeitpunkt »keinerlei Anhaltspunkte dafür« vorgelegen, »dass hinsichtlich dieses Bundeslands seitens der Behörden Bedenken für eine Belieferung oder Schulung bestehen könnten«.

Eine Stellungnahme wie diese darf getrost als Fehlstart par excellence bezeichnet werden. Erstmals bestätigte H&K offiziell rechtlich verbindliche Exporteinschränkungen ab dem Frühjahr 2007. Zur Erinnerung: Allein im Verlauf des Jahres 2007 wurden rund drei Viertel der insgesamt 8710 G36-Sturmgewehre nach Mexiko geliefert. Schlimmer noch: Auf die Nachfrage des NRWZ-Journalisten Martin Himmelheber versicherte die HK-Sprecherin: »Es gab in diesen vier Provinzen bestimmt keine weiteren Schulungen nach 2006.«[#14]

Auch diese Behauptung dürfte bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Zollkriminalamt in Köln berechtigte Zweifel wecken. Ein uns vorliegendes und seitens Rechtsanwalt Rothbauer im Dezember 2010 an die Staatsanwaltschaft weitergeleitetes Dankesschreiben, spricht eine ganz andere Sprache: Tagesgenau belegt die offizielle Urkunde, dass Heckler & Koch-Repräsentanten mexikanischen Sicherheitskräften der Polizeiakademie Gewehre des Typs »fusil HK G-36« im Spätherbst 2008 vorgeführt haben.

Notgedrungen ruft man bei Heckler & Koch Notfallplan B aus. Die damalige Geschäftsleitung habe für das »Vorführteam« eine Reisegenehmigung erteilt. Jedoch hätten die H&K-Waffenexperten mexikanischen Polizisten lediglich Sicherheitsunterweisungen an G36-Gewehren erteilt. Auch diese Behauptung wird einer kritischen Überprüfung nicht standhalten. Denn bei den Waffenvorführungen der G36 sei es eben nicht »nur« um Sicherheitseinweisungen gegangen, sagt unser Informant, sondern auch um die Ausbildung mexikanischer Polizeien am G36-Gewehr. Die Vorführung dauerte ganze drei Tage und umfasste erst einen Theorie- und anschließend einen Praxisteil mit Waffentests und Beschussversuchen. Und das wohlgemerkt in Guadalajara, der Bundeshauptstadt von Jalisco, also einem der vier verbotenen Bundesstaaten mit katastrophaler Menschenrechtslage.

H&K-Pressesprecherin Tydecks zeigte sich ratlos: »Ein angeblicher Dankesbrief – wie er in der Veröffentlichung von Herrn Grässlin erwähnt wurde – lässt sich in den Akten von Heckler & Koch nicht auffinden.«[15]

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Rudi Reißwolf.

TV-Bericht in REPORT MAINZ: Amnesty International und

Bundestagsabgeordnete von GRÜNEN, SPD und FDP fordern Konsequenzen

Nur eine Woche danach stand neuerliches Ungemach an. Am Abend des 13. Dezember berichtete REPORT MAINZ vor einem Millionenpublikum über den Skandal der G36-Gewehrlieferungen nach Mexiko. »Ein Land im Würgegriff eines Drogenkrieges, in einigen Provinzen herrscht mehr Krieg als Frieden. Dorthin Waffen zu liefern, wäre ein Verstoß gegen deutsche Exportbestimmungen. Hat Heckler & Koch dies in Kauf genommen?« fragte das ARD-Politikmagazin.

»Es geht um vier mexikanische Bundesstaaten. Zum Beispiel: Chihuahua in Mexiko. Jeder kämpft hier gegen jeden. Kaum einer kann die Opfer noch zählen. Folter, Entführungen, Auftragsmorde – selbst die Polizei gehört zu den Tätern«, so die Recherchen der REPORT-Redakteure Thomas Reutter und Achim Reinhardt. Aktuelles Filmmaterial zeigt einen Polizeieinsatz in Chihuahua mit G36-Sturmgewehren – vom Bautyp her unbestreitbar aus der Oberndorfer Produktion stammend. »Diese Bilder dürfte es eigentlich gar nicht geben. Denn die Bundesregierung hat 2007 strikt verboten, hierhin Waffen zu liefern«, kommentierte REPORT MAINZ. Anschließend publizierte das ARD-Politikmagazin Auszüge aus den schriftlich niedergelegten Aussagen des Informanten bezüglich der Gewehr- und Ersatzteillieferungen, der Polizeiausbildung in Jalisco und der Bestechungsvorwürfe gegenüber der D.C.A.M.

Monika Lüke, Generalsekretärin der Menschenrechtsorganisation amnesty international beurteilte Waffenlieferungen in mexikanische Krisenregionen als einen »Beitrag zu Menschenrechtsverletzungen, die gerade jetzt in diesen Unruheprovinzen auch durch staatliche Sicherheitskräfte und Polizei regelmäßig und massenhaft stattfinden«. Der renommierte Rechtsanwalt und Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN, Hans-Christian Ströbele, erklärte: »Die Beweislage ist einmalig dicht. Ich glaube, niemand wird den Sachverhalt bestreiten können, nach dem, was ich an Unterlagen dazu habe.«

Die frühere Entwicklungshilfeministerin der SPD, Heidemarie Wieczorek-Zeul, forderte, die Bundesregierung müsse bei künftigen Entscheidungen »Konsequenzen ziehen in Bezug auf diese Firma«. So dürfe der Bund »im Extremfall« keine Exporte von Heckler & Koch mehr zulassen. Derart in die Defensive gedrängt, ließ das Unternehmen schriftlich verlautbaren: »Selbstverständlich ist jede Lieferung Gegenstand einer behördlichen Einzelprüfung und Genehmigung, die von Heckler & Koch jeweils buchstabengetreu umgesetzt wird.« Ströbele konterte: »Mir ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Geschäftsführung von Heckler & Koch nach diesen Unterlagen heute noch behaupten kann, da sei alles rechtmäßig.«

Gleichsam deutlich äußerte sich Markus Löning, der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung: »Die Auflagen, die die Bundesregierung erteilt, werden nicht umsonst erteilt, sondern sie werden selbstverständlich erteilt, damit sie eingehalten werden. Nicht ohne Grund«, so FDP-Politiker Löning, »sind Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bewehrt, das sind schwere Vergehen, und die müssen entsprechend geahndet werden.« [16]

Logische Konsequenz: der Rücktritt des KWKG-Beauftragten Peter Beyerle

Noch in der gleichen Woche meldete die Financial Times Deutschland, dass Peter Beyerle – bei Heckler & Koch für die Ressorts Recht, Exportkontrolle und Behörden zuständig – aus der dreiköpfigen Geschäftsführung ausscheiden werde. Martina Tydecks durfte mitteilen, dass dieser Entscheid auf die »persönliche Lebensplanung« Beyerles zurückzuführen sei. Dessen Abschied stünde selbstverständlich in keinem Zusammenhang mit Vorwürfen illegaler Waffenlieferungen ab 2006 in Unruheregionen Mexikos.[17]

Acht Monate nach Eingang zeitigte die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft endlich erste Konsequenzen. Die Behauptung der »persönlichen Lebensplanung« Beyerles wirkt in doppeltem Sinne fadenscheinig: Zum Einen läuft Beyerles Fünf-Jahres-Vertrag bei Heckler & Koch noch beachtliche zweieinhalb Jahre. Zum Anderen wurde der H&K-Manager erst im Herbst 2010 ins Präsidium im Förderkreis Deutsches Heer (FDH) gewählt worden. Angesichts dieser Tatsachen wirken die Erklärungsversuche der H&K-Pressesprecherin schlichtweg lächerlich.[18]

Vorweihnachtliche Hausdurchsuchung bei H&K durch Zollkriminalamt und Staatsanwaltschaft und

Drei Tage vor Weihnachten überschlugen sich die Ereignisse auf dem Oberndorfer Lindenhof. Am Morgen des 21. Dezember führten rund 20 Beamte des Zollkriminalamts Köln und der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumen von Europas größtem Gewehrhersteller durch und beschlagnahmten zahlreiche Unterlagen.

Claudia Kraut, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, erklärte auf Nachfrage der NRWZ, dass die Zollbeamten auf Verfahren spezialisiert sind, bei denen es um Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen geht. Weil ein Tatverdacht bestünde, habe ein Amtsrichter den Durchsuchungsbeschluss erlassen. Staatsanwältin Kraut gehe davon aus, »dass wir fündig geworden sind«.[19]

Die Hausdurchsuchung nutzte die H&K-Unternehmensführung zu einem bemerkenswerten Schulterschluss: »Heckler & Koch hat seit langem und wird weiterhin in vollem Umfang mit der Staatsanwaltschaft kooperieren.« Das Unternehmen und seine Geschäftsleitung ist davon überzeugt, dass die Vorwürfe »einer genauen juristischen Prüfung nicht standhalten«. Schließlich halte man sich »an Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem Hintergrund begrüßt Heckler & Koch die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, da vom Anzeigenerstatter bisher nur einseitige Informationen über mediale Kanäle verbreitet wurden.«[20]

Zu genau dieser Kooperation hatte das Unternehmen seit dem 19. April 2010, dem Tag der Einreichung unserer Strafanzeige, ausreichend Zeit. Tatsächlich kooperativ gesinnt, hätten die drei H&K-Geschäftsführer Peter Beyerle, Martin Lemperle und Niels Ihloff der Staatsanwaltschaft und dem Zollkriminalamt längst sämtliche Dokumente und Rechnungsbelege der Flüge und Fahrten von H&K-Mitarbeitern in verbotene mexikanische Provinzen sowie Unterlagen zur offensichtlichen Bestechung von General Aguilar zur Verfügung stellen können. Das Gegenteil war der Fall: Mitarbeiter berichten seit Monaten von hausinternen Befragungen, manche von ihnen wurden »freigestellt« oder befinden sich in rechtlichen Auseinandersetzungen. Doch der Versuch, die Schuld auf untere Ebenen zu delegieren, ist zum Scheitern verurteilt.

Die Ermittlungsbehörden und die Bundesregierung müssen handeln

Holger Rothbauer bilanziert: »Wir haben das Dankesdokument der Polizeibehörde für die G36-Vorführung in der Unruheprovinz Jalisco vor wenigen Tagen der Staatsanwaltschaft Stuttgart zukommen lassen.« Des Weiteren liegen uns »umfassende Aussagen eines Insiders zu den Gewehrlieferungen und zur Polizeiausbildung auch in den verbotenen Unruheprovinzen vor. Zusammen mit den nunmehr hoffentlich seitens der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Reisekosten- und Hotelabrechungen der H&K-Mitarbeiter und des H&K-Vertreters von LAMAR vor Ort lässt sich der hinreichende Tatverdacht des Verstoßes gegen das KWKG und das AWG so belegen«, erklärte der Tübinger Rechtsanwalt. Die Zeit sei gekommen, »dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Verantwortlichen bei H&K erheben sollte«.[21]

Derweil müssen sich die Regierungsvertreter in Berlin seit 2006 kritische Fragen gefallen lassen: Wie lange noch will die Bundesregierung einem derart hemmungslos agierenden Waffenexporteur wie Heckler & Koch lukrative Beschaffungsaufträge für die Bundeswehr verschaffen?[22] Wie kann es sein, dass der Bundessicherheitsrat wiederholt Waffen- und Ersatzteillieferungen nach Mexiko zugestimmt hat – im Wissen um schwerste Menschenrechtsverletzungen seitens der dortigen Polizei und des Militärs? Und warum hat sich die jetzige Bundesregierung noch immer nicht für einen international wirksamen Rüstungsexportstopp durch die Vereinten Nationen ins Krisengebiet Mexiko eingesetzt? Die Zeit dafür wäre günstig: In den kommenden beiden Jahren ist Deutschland Mitglied im UN-Sicherheitsrat.

Zum Autor

Jürgen Grässlin ist Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Sprecher des Deutschen Aktionsnetzes Kleinwaffen Stoppen (DAKS) und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.). Der Freiburger Rüstungskritiker ist Autor einer Vielzahl kritischer Sachbücher über Rüstungs-, Militär- und Wirtschaftspolitik.

Kontakt: j.graesslin@gmx.de

Weitere Informationen zu den G36-Lieferungen in mexikanische Unruheprovinzen, der dortigen Polizeiausbildung und der erfreulich umfassenden Berichterstattung in Deutschland, Europa und Lateinamerika siehe www.juergengraesslin.com, www.rib-ev.de, und www.dfg-vk.de

Quellenangaben

[1] TV-Bericht in REPORT MAINZ vom 13.12.2010; XL-Version siehe http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=7365678/pv=video/nid=233454/tbzv3j/index.html)

[2] Grässlin, Jürgen: Versteck dich, wenn sie schießen. Die wahre Geschichte von Samiira, Hayrettin und einem deutschen Gewehr, München 2003, S. 354 ff. Anm.: Das Buch ist in einer Volltextausgabe auf der Homepage des Autors nachlesbar.

[3] Bundeskongress entwicklungspolitischer Aktionsgruppen (BUKO), Kampagne »Stoppt den Rüstungsexport« u.a. (Hrsg.): Südfrüchte aus Oberndorf. Der Reader zum Film, Bonn 1986, Seite 73 ff.

[4] Grässlin, Jürgen: Versteck dich, wenn sie schießen, a.a.O., S. 365 und 395

[5] Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter in den Jahren 2005 (S. 41), 2006 (S. 42) und 2007 (S. 49)

[6] Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2007, Seite 49

[7] »Mexikos Polizisten werden überwacht« in Neue Züricher Zeitung online vom 03.01.2010 und www.quetzal-leipzig.de/nachrichten/mexiko

[8] amnesty international Jahresbericht 2007, Frankfurt 2007, S. 292 ff., AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2008, Frankfurt a.M. 2008, S. 280 ff., AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2009, Frankfurt a.M. 2009, S. 311 ff. und AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2010, Frankfurt a.M. 2010, S. 314 ff.

[9] Strafanzeige vom 19. April 2010 gegen Verantwortliche der Firma Heckler & Koch wegen des Verdachts der illegalen Lieferung von G36-Gewehren und Ersatzteilen nach Mexiko von Jürgen Grässlin, Freiburg, und Rechtsanwalt Holger Rothbauer, Tübingen

[10] »Bei Handfeuerwaffen sind wir die Innovativsten«. Interview von Henryk Hielscher und Rüdiger Kiani-Kreß mit dem H&K-Inhaber Andreas Heeschen in der WirtschaftsWoche vom 24.08.2010

[11] Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg »Landgericht Rottweil hat neuen Präsidenten – Goll ernennt Dr. Keihl als Nachfolger von Beyerle« vom 24.04.2006

[12] Siehe u.a. »La invasión de los G36« von Francisco Olaso in Proceso vom 26.09.2010

[13] siehe http://www.apcoworldwide.com

[14] Neue Rottweiler Zeitung vom 04.12.2010

[15] a.a.O.

[16] TV-Bericht »Illegale Waffenlieferungen? Wie Gewehre von Heckler & Koch in Krisengebiete gelangen« von Achim Reinhardt und Thomas Reutter inReport Mainz (ARD) vom 13.12.2010; XL-Version des TV-Berichts siehe http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=7365678/pv=video/nid=233454/tbzv3j/index.html

[17] Gerhard Hegmann in der Financial Times Deutschland vom 15.12.2010

[18] »Heckler & Koch zieht Konsequenzen aus Mexiko-Deal. Rüstungsexportbeauftragter Beyerle tritt zurück. Beachtlicher Erfolg der Friedensbewegung« Gemeinsame Pressemitteilung Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner/innen (DFG-VK), RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) und Deutsches Aktionsnetz Kleinwaffen Stoppen (DAKS) vom 17.12.2010

[19] Neue Rottweiler Zeitung vom 21.12.2010; siehe http://www.nrwz.de/v5/oberndorf/00036382/

[20] Presseerklärung des Unternehmens »Durchsuchung bei der Heckler & Koch GmbH« vom 21.12.2010

[21] »Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei Heckler & Koch wegen G36-Gewehrlieferungen nach Mexiko / Anzeigeerstatter Grässlin: »Die Indizienlage ist erdrückend« / Rechtsanwalt Rothbauer: »Spesenabrechnungen sowie ein staatliches Dokument sprechen eine klare Sprache« Gemeinsame Pressemitteilung DFG-VK, RIB e.V., DAKS und Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben vom 22.12.2010

[22] Erinnert sei an diese Stelle an die vormalige Kooperation von H&K mit der Söldnerorganisation Blackwater und an das bis heute ungeklärte Auftauchen Oberndorfer G36-Gewehre im Kriegsgebiet Georgien.

Translate »