DAKS-Newsletter Februar 2011 ist erschienen!

Die deutschen Waffenexporte an Ägypten sind in diesem Monat ein Thema im Kleinwaffen-Newsletter. Die Proteste der Friedensbewegung gegen die jahrzehntelange Belieferung der ägyptischen Sicherheitskräfte haben zu einem ersten Zwischenziel, der Nichtbearbeitung von Exportanträgen geführt. Jürgen Grässlin berichtet.

Weitere Themen sind u. a. die Vergabe des Göttinger Friedenspreises an die GKKE und an ORL, ein Interview mit Otfried Nassauer im Freitag, eventuelle Umbau-Projekte bei Heckler & Koch und die internationale Bedeutung des BICC in Bonn.

Über die aktuelle Schweizer Initiative „Schutz vor Waffengewalt“ spricht Adi Feller im Interview. Peter Lock erhebt in seiner Reihe zu Themen der Kleinwaffenkontrolle die Forderung nach einer Munitionssteuer. Und im „Lizenzlexikon Heckler & Koch“ besprechen wir dieses Mal das Schnellfeuergewehr G36.

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1. Deutsch-ägyptische Waffenbrüderschaft

von Jürgen Grässlin

Wie die deutsche Bundesregierung das Regime Mubarak mit Waffenlieferungen an der Macht gehalten hat

Die Bundeskanzlerin bekennt Farbe: „Wir können bei der Achtung der Würde jedes einzelnen Menschen keinen Kompromiss machen“, verkündet Angela Merkel auf der Münchner Sicherheitskonferenz Anfang Februar 2011. Angesichts der Entwicklungen in Ägypten müssten die Wahrung der Menschenrechte und eine „wertegebundene Außenpolitik“ stärker in den Fokus der Außenpolitik rücken.[1]

Unisono hatte der Bundesaußenminister wenige Tage zuvor erklärt: „Der Weg zur Stabilität führt über die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte“, so Guido Westerwelle. Wer diese dem eigenen Volk verweigere, riskiere die Instabilität der Gesellschaft.[2] Wohlige Worte von der Wahrung der Menschenrechte passen ganz gut ins Bild einer Bundesregierung, die sich nur allzu gerne das Menschenrechtsmäntelchen umhängt.

Dabei möchte man am liebsten die Tatsache vergessen lassen, dass eben dieser Außenminister nicht einmal neun Monate zuvor bei seiner allerersten Dienstreise Ägyptens Präsident hofiert hatte: Hosni Mubarak habe die zukünftige Entwicklung seines Landes fest im Blick, er sei ein Mann mit beachtlicher Erfahrung.

Tatsächlich besitzt das Regime Mubarak beachtliche Erfahrung, beispielsweise in der Unterdrückung des eigenen Volkes oder der Folter missliebiger Bürger. Seit exakt drei Jahrzehnten gilt in Ägypten ununterbrochen die Notstandsgesetzgebung, die Menschenrechtslage ist bis heute katastrophal. Im Jahr 2009 wurden „friedliche Kritiker und Oppositionelle“ festgenommen. Die Menschenrechtsorganisation amnesty international berichtet von „unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten“ sowie „Folter und anderen Misshandlungen“ in Polizeistationen, Haftzentren der Sicherheitspolizei und in Gefängnissen. „Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben stark eingeschränkt.“ Blogger und Journalisten „wurden strafrechtlich verfolgt oder inhaftiert.“ Regimekritiker wurden Opfer des „Verschwindenlassens“, andere „ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten und mit Elektroschocks gefoltert“.[3]

In diesen ersten Wochen des Jahres 2011 riskieren Ägypterinnen und Ägyptern ihr Leben, wenn sie ihren Protest gegen die Machthaber in Kairo öffentlich artikulieren. Ägyptische Polizisten schießen auf weit überwiegend friedliche Demonstranten. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zählte bereits Anfang Februar 2011 mindestens 297 Tote.[4]

Wie kann sich ein diktatorisches Regime, das das eigene Volk derart unterdrückt, an der Macht halten? Und: Was aber haben deutsche Bundesregierungen mit alledem zu tun?

Deutsche Waffen für das diktatorische Regime Mubarak

Nur mit der Waffengewalt staatlicher Sicherheitskräfte, die ihrerseits massiv an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren und sind, konnten sich Hosni Mubarak und dessen Militär-, Polizei- und Geheimdienstapparat jahrzehntelang an der Macht halten. Eine massive Mitschuld für in den vergangenen drei Jahrzehnten verübten Menschenrechtsverletzungen tragen die Regierungen all derjenigen Staaten, die das Regime Mubarak mit Waffen hochgerüstet haben, allen voran – und das mit gewaltigem Abstand – die USA. Heute verfügt die ägyptische Armee über mehr als 468.500 Soldaten und 479.000 Reservisten und ist damit die größte in Afrika.[5]

Deutschland dürfte in der Liste der Waffenlieferanten nicht auftauchen, nähme die Bundesregierung ihre Kritik an den Menschenrechtsverletzungen auch nur halbwegs ernst. Das Gegenteil ist der Fall: Allein im Jahr 2009 genehmigte die Bundesregierung mehr als eine Verdoppelung der Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern an Ägypten. Der Genehmigungswert stieg von 33,6 Millionen Euro (2008) auf 77,5 Millionen Euro (2009) dramatisch an.

Besonders folgenschwer sind die Einzelgenehmigungen für so genannte Kleinwaffen. Kommen sie zum Einsatz, sind die Opferzahlen besonders hoch. Dennoch erhielt die für ihre gewaltsame Vorgehensweise bekannte ägyptische Polizei Maschinenpistolen des Typs MP5, entwickelt von Heckler & Koch in Oberndorf. Allein im Jahr 2009 hat Ägypten weitere 884 Maschinenpistolen und Bestandteile im Wert von 866.037 Euro erhalten.

Die H&K-Maschinenpistolen kommen in diesen Tagen zum Einsatz, wie aktuelle Fotodokumente vom Februar 2011 belegen. Sie zeigen beispielsweise, wie Ägyptens Verteidigungsminister und auch der Premierminister des Landes in der Menschenmasse von Sicherheitskräften geschützt werden müssen. Die dabei verwendete MP5 in der Kurzversion (MP5K) ist für den Nahkampf prädestiniert. Kommen die Abertausenden aus Deutschland gelieferten Gewehre und Maschinenpistolen angesichts drohender Proteste wegen der Rücktrittsverweigerung Mubaraks zum Einsatz, so droht ein Blutbad.

Die Machthaber in Kairo erhielten Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, militärische Landfahrzeuge und Kommunikationsausrüstung. Zu letzterer zählen Funkgeräte für das Militär, wie Jan van Aken recherchiert hat. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Die Linke kritisierte in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag die Lieferung von Wasserwerfern. Filmdokumente belegen den Einsatz von Wasserwerfern der Firma MAN gegen friedliche Demonstranten. Apropos Wasserwerfer: „Sie können sich das entsprechende Video im Internet anschauen. Sie sehen dort einen Wasserwerfer aus deutscher Produktion, mit dem in diesen Tagen in Kairo Demonstranten von der Straße gepustet werden“, so van Aken. Laut Berechnungen des Bundestagsabgeordneten hat Deutschland „in den letzten zehn Jahren Waffen im Wert von sage und schreibe 276 Millionen Euro nach Ägypten geliefert“. Zudem bilanziert van Aken die Lieferung von 606 Maschinengewehren und 1726 Maschinenpistolen.“[6]

Zahlreiche Foto- und Filmdokumente belegen den Einsatz gepanzerter Fahrzeuge des Typs Fahd, die bereits seit Mitte der Achtziger Jahre offenbar in einer Lizenz von Thyssen Henschel – heute Rheinmetall Landsysteme und damit Teil der Rheinmetall Defence – gefertigt werden. So die Recherchen von Otfried Nassauer, Direktor des Berliner Informationszentrums für transatlantische Sicherheit (BITS). Nassauer verweist auf die Tatsache, dass in verschiedenen Varianten bis heute mehr als 1400 der Fahd-Militärfahrzeuge in Ägypten gefertigt worden sind.[7]

In ihrem Rüstungsexportbericht 2009 musste die Bundesregierung eingestehen, dass Ägypten mittlerweile sogar zum bedeutendsten Empfängerland in der Liste der aus Deutschland belieferten Entwicklungsländer avanciert ist.[8]

Dabei hatte die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) Ägypten in ihrem Rüstungsexportbericht 2009 als „problematisches“ Empfängerland eingestuft. Die dortige Menschenrechtssituation sei laut Bericht der beiden großen christlichen Kirchen „sehr schlecht“, die Gefahr der Unverträglichkeit von Rüstung und Entwicklung sei „groß“.[9]

„Angesichts der katastrophalen Menschenrechtslage hätte Ägypten unter Diktator Mubarak niemals Waffen aus Deutschland und anderen Ländern erhalten dürfen“, erklärte Paul Russmann, Sprecher der Kampagne gegen Rüstungsexport bei OHNE RÜSTUNG LEBEN (ORL). In einer gemeinsamen Pressemitteilung erhoben die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), das RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.) und ORL die Forderung: Die Bundesregierung muss, „mit sofortiger Wirkung einen Rüstungsexportstopp gegenüber Ägypten und allen anderen menschenrechtsverletzenden Staaten verhängen“.[10]

Mit den Vorwürfen aktuell erfolgter Waffenexporte nach Ägypten konfrontiert, erklärte die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP, Elke Hoff, im ARD-Magazin FAKT (zitiert aus Kontraste): „Es gibt klare Bestimmungen des Exportes von Rüstungsgütern in Krisenregionen, dass die zu untersagen sind. Bisher hat man sich auch daran gehalten. Ägypten war ja nun in den vergangenen Jahren ein, gemessen an diesen Kriterien, friedliches Land.“[11] Kommentar überflüssig.

Ein erster Schritt: der sofortige Rüstungsexportstopp für Ägypten

Am Freitag, den 4. Februar 2011, teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) mit, dass deutsche Rüstungsexporte an Ägypten vorerst auf Eis gelegt würden. In ihrer Berichterstattung bezogen sich zahlreiche Medien ausdrücklich auf die unsererseits fünf Tage zuvor massiv kritisierte Verdoppelung der Rüstungsexporte an das nordafrikanische Land.[12] Diese Regierungspolitik war nach der gemeinsamen Pressemitteilung mehrerer Friedensorganisationen national wie international massiv in die Kritik geraten und Gegenstand zahlreicher Statements von Bundestagsabgeordneten.

Die Tatsache, dass die Forderung der Friedensbewegung nach einem sofortigen Rüstungsexportstopp seitens des BMWi vergleichsweise äußerst zügig umgesetzt worden ist, scheint erfreulich. Dabei muss die angekündigte Nichtbearbeitung von Exportanträgen auch sämtliche Rüstungsgüter, wie beispielsweise gepanzerte Fahd-Fahrzeuge, umfassen, mit denen die ägyptische Armee in den letzten Jahrzehnten massiv aufgerüstet worden ist. Auch Wasserwerfer müssen als Rüstungsgut erfasst werden.

Vakant bleibt jedoch die Frage der fortwährenden Waffentransfers an menschenrechtsverletzende Staaten, wie Brasilien, Indonesien, Israel, Kolumbien, Libyen, Malaysia, Mexiko, Nigeria, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur, Thailand, Russland, die Vereinigten Arabischen Emirate und viele andere mehr. All diese Staaten wurden in den vergangenen Jahren teilweise in exorbitant hohem Umfang mit deutschen Waffen und Rüstungsgütern hochgerüstet – allen voran Saudi-Arabien.

Eine Politik, die die weltweite Wahrung von Menschenrechten einfordert und zugleich menschenrechtsverletzende Staaten in aller Welt massiv mit Waffen und Rüstungsgütern hochrüstet, ist unglaubwürdig und moralisch zutiefst verwerflich. Dabei zeigt der Fall Ägypten in bedrückender Weise, dass die Zeit zu einem umfassenden Rüstungsexportstopp an alle scheindemokratischen und diktatorischen Regime gekommen ist. Deutschland darf nicht länger mit seinen Waffenlieferungen zur weltweiten Gewalteskalation – wie in Ägypten geschehen – beitragen.[13]

Quellen:

[1] de.news.yahoo.com vom 05.02.2011 (siehe http://de.news.yahoo.com/2/20110205/tts-merkel-menschenrechte-muessen-staerk-c1b2fc3.html )

[2] FOCUS online vom 26.01.2011 (siehe http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/fdp-westerwelle-ruft-aegypten-zur-achtung-der-menschenrechte-auf_aid_593929.html )

[3] AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2010, Ägypten, S. 67 ff.

84] Badische Zeitung vom 09.02.2011

[5] http://en.wikipedia.org/wiki/Egyptian_Armed_Forces

[6] „Deutschland muss endlich mit den arabischen Despoten brechen!“, Rede von Jan van Aken, MdB, vor dem Deutschen Bundestag vom 09.02.2011 siehe http://www.jan-van-aken.de/aktuell/rede-aegypten.html

[7] Siehe www.bits.de und http://en.wikipedia.org/wiki/Fahd_(vehicle)

[8] Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2008 (Rüstungsexportbericht 2008), S. 106 und Rüstungsexportbericht 2009, S. 15, 24, 34, 110

[9] GKKE-Rüstungsexportbericht 2009, Fachgruppe Rüstungsexporte, S. 40

[10] „Friedensorganisationen kritisieren „aktuelle Verdoppelung der Waffenexporte an das diktatorische Regime in Ägypten“; gemeinsame Pressemitteilung DFG-VK, ORL und RIB e.V. vom 30.01.2011

[11] TV-Bericht „Deutsche Waffen für Ägypten“ von Markus Frenzel im ARD-Politikmagazin FAKT vom 07.02.2011, siehe http://www.mdr.de/fakt/8202614.html und http://www.mdr.de/DL/8203269.PDF FAKT zitiert Frau Hoff aus einem Beitrag des ARD-Politikmagazins Kontraste vom 03.02.2011

[12] „Rüstungsexporte nach Ägypten vorerst gestoppt“ in die tageszeitung (taz) vom 05.02.2011

[13] Gemeinsame Pressemitteilung DFG-VK und RIB e.V. „Friedensorganisationen begrüßen Umsetzung ihrer Forderung nach einem sofortigen Rüstungsexportstopp für Ägypten“ vom 4. Februar 2011

Zum Autor:

Jürgen Grässlin ist Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Sprecher des Deutschen Aktionsnetz Kleinwaffen Stoppen (DAKS) und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.). Er ist Verfasser mehrerer Bücher zum Themenbereich Rüstungsexporte. Weitere Infos siehe www.juergengraesslin.com

2. Verleihung des Göttinger Friedenspreises am 5. März 2011

Anfang März wird in der Aula der Georg-August-Universität Göttingen der diesjährige Göttinger Friedenspreis verliehen. Ausgezeichnet werden die Arbeitsgruppe Rüstungsexporte der „Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung“ (GKKE) und „Ohne Rüstung Leben“ (ORL). Andreas Zumach wird die Laudatio halten. Stifter des Preises ist der 1997 verstorbene Wissenschaftsjournalist Dr. Roland Röhl, der in seinem Testament verfügt hatte, dass sein Nachlass für die Bildung des Stiftungsvermögens verwendet wird. Weitere Informationen zu den Stiftungszielen und den beiden in diesem Jahr geehrten Organisationen gibt es bei Stiftungssprecher Klaus Riechel (Tel. 0551/541326, E-Mail: riechel@goettinger-friedenspreis.de ) oder auf der Internetseite der „Stiftung Dr. Roland Röhl“

3. Lieber eine Waffe als einen Menschen begraben“ – der Kampf gegen Waffen in Privathaushalten

Zur Initiative „Schutz vor Waffengewalt“, über die in der Schweiz am Sonntag, den 13. Februar, abgestimmt wird, haben wir ein Interview mit Adi Feller von der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) geführt. Die Fragen stellte André Maertens.

1. Heimaufbewahrung von Armeewaffen. Welche Gefahren entstehen daraus?

Schusswaffen werden häufig für Suizide und Tötungsdelikte verwendet. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre starben in der Schweiz über 300 Menschen pro Jahr durch Schusswaffen. Vor allem bei häuslicher Gewalt spielt auch die Drohung mit einer Waffe eine grosse Rolle. Es befinden sich über 2.3 Millionen Schusswaffen in privaten Haushalten, etwa 1,6 Millionen davon sind privatisierte Armeewaffen, 200.000 gehören aktiven SoldatInnen.

2. Welche politischen Gesetzesänderungen fanden in der jüngeren Vergangenheit statt?

Die Taschenmunition (50 Schuss in einer Dose) wird seit Ende 2007 nicht mehr nach Hause abgegeben, einige Verschärfungen bezüglich Waffentragen und Meldung des Kaufes gab es 2008 wegen Anpassungen an das Schengen Recht. Seit Anfang 2010 können am Ende der Dienstpflicht Armeewaffen nur noch mit einem Waffenerwerbsschein gekauft werden. Zudem wurde eine freiwillige Deponierung der Armeewaffen im Zeughaus schweizweit möglich (jedoch nur 600 von 200’000 Waffen wurden tatsächlich abgegeben).

3. Was will die aktuelle Initiative erreichen?

Sie will die Sicherheit erhöhen, Menschenleben retten, sowie das Drohpotenzial durch die Waffen in Privathaushalten reduzieren. Die Waffen der SoldatInnen sollen im Zeughaus gelagert werden, alle Waffen, für die kein Bedarf (für Jäger, Sportschützen, Sammler) besteht, sollen eingesammelt werden. Nur wer den Bedarf für eine Waffe nachweisen kann, soll eine Waffe besitzen dürfen. Ausserdem sollen alle Waffen registriert werden, was auf den Grossteil der vorhandenen Waffen nicht zutrifft, da gekaufte Waffen erst seit wenigen Jahren registriert werden müssen.

4. Welche Organisationen arbeiten bei der Initiative mit?

Die Initiative wird von einem sehr breiten Bündnis an Organisationen getragen, von den linken Parteien über die GSoA bis zu Suizidpräventionsorganisationen, der schweizerischen Ärztevereinigung FMH und kirchlichen Organisationen. Unterstützung erhält die Initiative auch von bürgerlichen Parteien und Polizisten.

5. Wie stehen die Chancen fuer eine Annahme der Initiative und was ist für die Zeit danach geplant?

Momentan gibt es ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen BefürworterInnen und GegnerInnen, eine knappe Mehrheit der Befragten ist momentan für die Initiative. Doch die GegnerInnen des Anliegens fahren eine millionenteure Kampagne, welche zwar keine Argumente hat, aber überall zu sehen ist. Wie sich das auf die Mobilisierung auswirken wird, ist noch unklar.

Nach der Initiative arbeiten wir weiterhin an der GSoA-Initiative für die Aufhebung der Wehrpflicht, für die wir bisher über 50.000 Unterschriften gesammelt haben.

Vielen Dank für das Interview!

Hintergrundinformationen zum Thema und Berichte über die vielen kreativen Aktionen gibt es auf der offiziellen Internetseite der Initiative, bei der GSoA (Gruppe für eine Schweiz ohne Armee) und auch beim Schweizer Friedensrat.

4. Lizenzlexikon Heckler & Koch: G36

1997 bestimmte die Bundeswehr das Schnellfeuergewehr G36 von Heckler & Koch als Nachfolge-Waffe des G3. Schon im Jahr seiner Einführung stellte die Konstruktion des G36 keine Grundlageninnovation, sondern einen Kompromiss dar. Bis 1990 hatte HK im Auftrag der Bundesregierung und auf Kosten des Steuerzahlers an der Entwicklung des Schnellfeuergewehrs G11 gearbeitet. Diese Waffe sollte eine neuartige Munition verwenden, die elektrisch gezündet worden wäre. Auf diese Weise sollte das Gewicht gering gehalten und der Rückstoß der Waffe reduziert werden.

Nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes war die Anschaffung dieses neuen Gewehrs jedoch weder den deutschen Steuerzahlern noch denjenigen der NATO-Verbündeten vermittelbar. – Denn so viel steht außer Frage: Die Einführung einer so speziellen Waffe durch die Bundeswehr wäre nur möglich gewesen, wenn weitere NATO-Armeen das Gewehr und seine Munition ebenfalls eingeführt hätten, wodurch die Vorhaltung eines so neuartigen Systems logistisch erst möglich geworden wäre.

Aus Sicht von Heckler & Koch war das Ende des G11-Projekts deshalb aus drei Gründen eine Katastrophe: 1. Der erwartete und erhoffte Mega-Verkaufserfolg der Waffe hat sich nicht eingestellt. 2. Die entwickelte Waffe war vollkommen unverkäuflich, da keine Armee weltweit bereit war ein solches „Produkt“ zu erwerben, ohne dass die Tauglichkeit im Einsatz durch Referenz-Verkäufe bewiesen war. 3. Heckler & Koch hatte es versäumt, ein zeitgemäßes „konventionelles“ Schnellfeuergewehr zu entwickeln. Die neueste Waffe, die die Firma potentiellen Kunden in dieser Waffen-Kategorie anbieten konnte, war also das G3-Gewehr, dessen Entwicklung zum damaligen Zeitpunkt schon rund 30 Jahre zurücklag.

Der im Jahr 1991 erfolgte Verkauf von Heckler & Koch an die britische Firma Royal Ordnance (ein Tochterunternehmen von British Aerospace) war so betrachtet ein Notverkauf. In den folgenden Jahren überarbeiteten die Konstrukteure von HK das britische Sturmgewehr SA80 – und entwarfen ein auf dem G3-Modell aufbauendes „modernes“ Schnellfeuergewehr im NATO-Standardkaliber 5,56 NATO, dessen wesentliche Neuerungen in der Verwendung moderner Kunst- und Verbundstoffe bestand. Das Gewicht der Waffe konnte dadurch verringert werden. Als potentielle Kunden für diese Waffe wurden vor allem die bisherigen Nutzer des G3-Gewehrs betrachtet, denen auf diese Weise ein technisch modernisiertes Schnellfeuergewehr angeboten werden konnte, das gegenüber dem G3-Gewehr gewisse „Vorteile“ aufwies. – Neben dem Gewicht, vor allem der mit 600 Euro pro Stück vergleichsweise geringe Preis der Waffe.

Nachdem die Bundeswehr noch 1994/1995 – dem Jahr der Fertigstellung des Entwurfs – als Erstkunde auftrat, war auch sofort ein Referenz-Kunde mit Renommee gewonnen, so dass weltweiten Exporten dieser Waffe nichts mehr im Weg stand.

Die Verwendung des G36 durch staatliche Akteure (Polizei und/oder Militär) ist heute in folgenden Ländern nachgewiesen:

Europa:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Georgien (Herkunft weiterhin ungeklärt!), Großbritannien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Serbien, Spanien

Asien:

Indonesien, Jordanien, Libanon, Malaysia, Nepal, Philippinen, Saudi-Arabien, Singapur, Thailand

Amerika:

Brasilien, Chile, Mexiko, USA

Australien & Ozeanien:

Australien

Wirkliche Großaufträge konnte Heckler & Koch für das G36 bisher kaum verbuchen. Nur wenige Länder waren bisher bereit wirklich ganze Armeen mit dieser Waffe auszustatten. – Von Deutschland einmal abgesehen sind dies vor allem Spanien, Griechenland und Saudi-Arabien. Alle drei Großabnehmer verhandelten über die Vergabe von Lizenzen. Im Fall von Spanien und Saudi-Arabien scheinen entsprechende Vereinbarungen getroffen worden zu sein, so dass die Produktion der Waffen durch die jeweils einheimische Waffenindustrie stattfindet. Problematisch sind beide Lizenzvereinbarungen, vor allem da eine nennenswerte Kleinwaffenindustrie bisher in keinem dieser Länder existierte und erst durch diese Produktion aufgebaut bzw. gesichert wird. Von der gesellschaftlichen Situation in Saudi-Arabien und der „Frontstellung“ Spaniens und Griechenlands im „Kampf“ gegen Asylbewerber ganz abgesehen.

Eigentlich behauptet die Bundesregierung den Export von Schlüsseltechnologien restriktiv zu handhaben und auf diese Weise sicherzustellen, dass durch deutsche Exporte insbesondere keine neuen Hersteller von Kleinwaffen „gezüchtet“ werden. Im Hinblick auf das G36 stellt diese Beteuerung nicht mehr als ein Lippenbekenntnis dar.

Dies zeigt auch der Fall Mexikos: Bis 2005 stand das mexikanische Militär mit Heckler & Koch in Verhandlungen über die Lieferung von Schnellfeuergewehren des Typs G36V. Vorverträge zur Lieferung einer ersten „Test“-Charge von 30.000 Waffen zur breiten Truppenerprobung sollen kurz vor dem Abschluss gestanden haben. Doch dann kündigte die „Dirección General de Industria Militar del Ejército“ plötzlich an, eine eigene Waffe, das FX-05 „Xiuhcoatl“ (was so viel wie „Feuer-Schlange“ bedeuten soll) entwickelt zu haben, die an Stelle des G36 eingeführt werden sollte. Da die Ähnlichkeiten zwischen G36 und FX-05 zu groß sind, als dass sie nicht bemerkt werden könnten, drohte HK eine Patentklage einzureichen, sollte Mexiko die Produktion des Gewehrs nicht umgehend einstellen. Die Firma wurde dabei von der deutschen Bundesregierung unterstützt. Nach Verhandlungen zwischen Vertretern von Heckler & Koch und dem mexikanischen Verteidigungsministerium, die am 1. Februar 2007 stattgefunden haben sollen, wurde die Sache jedoch nicht weiter verfolgt. Es gab Hinweise darauf, dass Heckler & Koch als Ausgleich für den entgangenen Auftrag die Erlaubnis bekam, die mexikanische Polizei mit dem G36 ausrüsten zu dürfen. Dies könnte zumindest eine Erklärung dafür darstellen, weshalb sich Heckler & Koch nicht an Exportbeschränkungen gegenüber der Bundesregierung gebunden sah, bzw. weshalb Mexiko glaubte, die entsprechenden Endverbleibserklärungen nicht einhalten zu müssen. Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, die sich u. a. mit diesen Mexiko-Geschäften von H&K befasst, ist inzwischen vorläufig beantwortet und gibt einige neue Antworten, wie diese Firma agiert.

Das G36 gibt es, wie so viele andere Waffen der Firma HK, mittlerweile auch in einer Zivilversion mit dem Namen SL8. Damit können dann alle, die mit dem G36 geschossen haben, in ihrer Freizeit ihrer Waffenbegeisterung frönen.

5. Freitag-Interview: Otfried Nassauer fordert verstärkte Militärkritik

Der Friedensforscher und Leiter des BITS, Otfried Nassauer, hat in einem Interview – erschienen am 6. Januar 2011 in der Wochenzeitung Der Freitag – bemängelt, dass sich zivile Wissenschaftler kaum mit Waffen und Truppenstärken auskennen würden. Dadurch bliebe dieses Feld den „Kriegshandwerkern“ überlassen. Eine Ursache für diese fehlende Hinwendung zu militärkritischen Projekten sei die Förderungsstruktur in Deutschland. Es gebe Geld für langfristige, akademische Projekte, selten aber nur für kurzfristige, auf Politikberatung ausgelegte Vorhaben. Häufig gehe die Vergabe von Geldern und die öffentliche Aufmerksamkeit an, so Nassauer im Interview mit Steffen Kraft, wichtigen Themen wie militärkritischer Forschung vorbei. Dies ließe sich ändern, wenn private Stifter zu dem Schluss kommen würden, dass es notwenig sei, die „Kritik des Militärischen und vor allem des bundesdeutschen Militärischen“ zu unterstützen.

6. Überfällig: Steuer auf Munition

von Peter Lock (Sozialwissenschaftler mit Schwerpunkt Friedensforschung)

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Steuer auf Tabakwaren zu erhöhen, um die Subventionierung energieintensiver industrieller Produktion fortzusetzen. Zusätzlich zur fiskalischen Zielsetzung, die Staatseinnahmen zu erhöhen, verbindet sich mit der Tabaksteuer ein Interesse des Staates, den sozial unerwünschten Konsum von Tabak zu senken und wenigstens einen Teil der Kosten, die für das Gesundheitssystem durch das Rauchen entstehen, den Verursachern anzulasten.

Derartige demeritionale Steuern wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als staatliches Steuerungsinstrument eingeführt, um auf sozial unerwünschten Konsum oder die individuelle Vernutzung von Allgemeingütern mäßigend Einfluss zu nehmen. Die Liste derartiger Steuern ist lang: Tabak, Branntwein, Bier, Kaffee, Tee, Schaumwein, Zucker, Getränke, Salz, Hunde, Abwasser, Glücksspiele, Spielkarten und Vergnügen, Jagd u.a.m.[1] Neuerdings wird das Instrument demeritionaler Steuern in verschiedenen Staaten weiterentwickelt. Ein anschauliches Beispiel ist aus gesundheitspolitischen Überlegungen in Dänemark die bevorstehende Einführung einer Fettsteuer, die proportional zum Fettgehalt von Lebensmitteln erhoben werden soll.

Die Erhebung demeritionaler Steuern wird vor allem dann erwogen, wenn eine bestimmte soziale Praxis mit Schäden verbunden ist, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen und ein Verbot voraussehbar lediglich nicht kontrollierbaren Konsum oder Verhalten kriminalisieren und die Verfolgung der zu Straftaten gemachten sozialen Praxis unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. In solchen Fällen kommt eine Besteuerung als staatliches Instrument der Regulierung in Frage. Denn Verbote bedeuten immer eine schwerwiegende Beschränkung individueller Freiheitsrechte, die nur bei gravierenden Beeinträchtigungen des Gemeinwohls zu rechtfertigen sind, und zudem muss tatsächlich eine realistische Chance auf Durchsetzung eines Verbotes bestehen.

Der in Deutschland staatlich regulierte Besitz von Schusswaffen und deren Nutzung generiert vielfältige Folgekosten, die von der Allgemeinheit getragen werden. Der Munitionsverbrauch ist ein ungefährer Parameter des Gebrauchs von Schusswaffen. Schießen erzeugt unterschiedliche Kollateralschäden. Die Umwelt wird sowohl chemisch als auch akustisch belastet. Lokal konzentrierter Gebrauch von Schusswaffen auf Schießplätzen führt meist zu nachhaltigen Schädigungen des Bodens. In sehr seltenen Fällen führt der Gebrauch von Munition zu außerordentlichen Schadensereignissen. Nicht selten sind daran Personen beteiligt, die keine Waffenbesitzkarte nachweisen können. Somit handelt es sich um illegale Waffen und Munition. Für entstandene Schäden muss häufig der Staat aufkommen, weil das Vermögen des Verursachers die Schäden nicht deckt, oder aber die Geschädigten gehen leer aus.

In Fällen des missbräuchlichen Gebrauchs von Schusswaffen stammen Waffe und Munition regelmäßig aus einem ursprünglich legalem Erwerb. Schuldhaftes Verhalten des ursprünglichen legalen Waffen- bzw. Munitionsbesitzers ist nur in ganz seltenen Fällen nachzuweisen. Dennoch sollte der Staat sicherstellen, dass alle entstehenden gesellschaftlichen Kosten durch eine demeritionale Steuer auf Munition von den legalen Schusswaffenbesitzern aufgebracht werden. Eine zielgenau austarierte, unterschiedliche Anwender (Jäger, Sportschützen) von Munition berücksichtigende Steuer auf Schusswaffenmunition würde zunächst einen kostenbewussten Umgang mit Munition befördern. Durch die wahrscheinliche Minderung des Volumens privat vorgehaltener Munition würde sich das Risiko der ungewollten Alimentierung des Schwarzmarktes reduzieren. Denn derzeit wird Munition in unverhältnismäßigen Mengen von den Waffenbesitzern vorgehalten. Dies ist legal, erhöht aber das Diebstahlsrisiko und damit eine Alimentierung des Schwarzmarktes, zumal, im Gegensatz zu hoheitlichen Schusswaffen bei Polizei und Militär, ein Verwendungsnachweis der Munition nicht erbracht werden muss.

Es ist zu erwarten, dass die verschiedenen Interessenverbände der Schusswaffenbesitzer massiven Widerstand leisten werden, sobald das Projekt einer Munitionssteuer als Gesetzesinitiative auf der politischen Bühne sichtbar wird. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass man sich bei genauer Betrachtung der bestehenden demeritionalen Steuern eher wundern muss, dass bisher auf Munition keine Steuern erhoben wurden. Denn es werden sogar auf Hunde Steuern erhoben. Sie beeinträchtigen die Umwelt in ähnlicher Weise wie Munition, nämlich chemisch (Kot) und akustisch (Bellen) und gefährden in seltenen Fällen die Gesundheit Dritter.

Inzwischen sind Hundehalter zusätzlich zur Steuer bei Strafe gehalten, den Kot zu entsorgen und durch die Pflicht zu einem Hundeführerschein (zumindest in Hamburg) das Bellen zu kontrollieren und andere Gefährdungen zu minimieren. Jäger hingegen sind nicht gehalten, das giftige Blei zu entsorgen, das häufig Eingang in die Nahrungskette findet. Auch was die extremen Risiken (Personenschäden durch Hunde und Schusswaffenmissbrauch) angeht, sind die Parallelen zwischen Hunden und Munition frappierend. Dennoch werden Hunde demeritional besteuert, während auf Munition keine Steuer erhoben wird. Es spricht also vieles dafür und liegt im Interesse der Allgemeinheit, Munition, die von privaten Waffenbesitzern erworben wird, angemessen zu besteuern.

Dieser und weitere Texte des Verfassers zum Thema Kleinwaffenkontrolle finden sich unter www.Peter-Lock.de; Kritik und Anregungen erreichen ihn unter Peter.Lock@t-online.de

Anmerkungen:

[1] Eine umfassende Auflistung derartiger Steuern mit ihrer Entstehungsgeschichte findet sich unter dem Stichwort Aufwandsteuern im Handwörterbuch des Kaufmanns, Hamburg 1925, S. 221-229. Zur steuerpolitischen Problematik von Steuern auf spezielle Güter, Dienste und Rechte siehe die ausführliche Kommentierung im Handbuch der Finanzwissenschaft, Hg. Fritz Neumark, 3., neu bearbeitete Auflage, Tübingen, Verlag J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Karl-Heinrich Hansmeyer, Steuern auf spezielle Güter, S. 709-887.

7. Heckler & Koch: Pläne für die Zukunft?

Laut einem Bericht des Schwarzwälder Boten erwägt Heckler & Koch den Neu- bzw. Umbau seiner Produktionsstätten in Oberndorf, durch die Restrukturierung der Montagehallen. Im Anschluss an die in den Jahren 2006-2007 erfolgte Errichtung eines Logistikzentrums (Hochregallager und Versand) setzt HK damit seine Bemühungen fort, die teils mehrere Jahrzehnte alten Produktionsgebäude zu modernisieren und an die gegenwärtigen Produktionsabläufe anzupassen.

Während, wie die Südwest Presse berichtet, der Kleinwaffen-Hersteller Carl Walther im Jahr 2005 ein völlig neues Firmengebäude beziehen konnte, dessen Bau von der, in kommunaler Trägerschaft befindlichen, Ulmer Projektentwicklungsgesellschaft geplant, ausgeführt und finanziert wurde (Kosten: 9,5 Millionen Euro), scheint die Finanzierung bei Heckler & Koch jedoch noch nicht gesichert. Nicht zuletzt, da das Unternehmen, wie die Neue Rottweiler Zeitung berichtete, derzeit in einer „Kreditklemme“ zu stecken scheint (vgl. auch DAKS-Newsletter 07/10).

Unter diesen Umständen ist nicht klar, ob der angekündigte Umbau wirklich als Zeichen wirtschaftlicher Stärke interpretiert werden sollte, denn ein Unternehmen, das über kein ausreichendes Aktiv-Kapital zu verfügen scheint, dessen „Produkte“ auf rätselhafte Weise in Krisengebiete gelangen (Georgien, Mexiko) und dessen Produktionsräume nicht den gewünschten Anforderungen entsprechen, könnte man auch als marode bezeichnen.

8. BICC – eine der wichtigsten Denkfabriken weltweit

Das „Bonn International Center for Conversion“ (BICC) wurde 1994 gegründet. Heute, nur 16 Jahre später, ist es eine der wichtigsten „Denkfabriken“ weltweit. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Global „Go-To Think Tanks“-Report der University of Pennsylvania für das Jahr 2010, der das BICC als einen der 50 wichtigsten Think Tanks weltweit bezeichnet. Gelistet wurden in dem Bericht insgesamt 6480 Einrichtungen. – Herzlichen Glückwunsch!

Und eine Presseerklärung des BICC gibt es aus diesem Anlass selbstverständlich auch.

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